Der Stiftungsrat ist das Aufsichtsorgan der SüdniedersachsenStiftung und bestimmt im Rahmen der Satzung die Leitlinien der Stiftungsarbeit.
Der Stiftungsrat setzt sich aus Vertretern von Unternehmen, Kammern, Verbänden und Hochschulen, Vorständen der Kreditwirtschaft sowie Spitzenbeamten der Verwaltung zusammen.
Er verfügt – wie auch die Stifter insgesamt – über ein breites Kompetenz- und Leistungsspektrum, das die Stiftung unmittelbar für ihre komplexen Aufgaben nutzt.
(Quelle SüdniedersachsenStiftung)